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Explosionsschutz

Der Explosionsschutz beschäftigt sich mit der Vermeidung der Entstehung von gefährlichen Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben und, falls das nicht möglich ist, mit der Verhinderung möglicher Explosionen. In diesem Zusammenhang gibt es den dreiteiligen integrierten Explosionsschutz. Teil 1, der primäre Explosionsschutz, hat das Verhindern gefährlicher Atmosphäre zum Ziel. Teil 2, der sekundäre Explosionsschutz, beschäftigt sich mit der Verhinderung der Zündung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphären. Teil 3, der tertiäre Explosionsschutz, betrifft das Stoppen der Ausbreitung einer Explosion und der Begrenzung deren Auswirkung. Der Explosionsschutz umfasst technische Lösungen und gesetzliche Bestimmungen (siehe auch ATEX). siehe Abb. 1 Explosionsschutz

In der Europäischen Gemeinschaft ist der Explosionsschutz in folgenden Richtlinien (RL) definiert: Produktrichtlinie RL 94/9/EG (ATEX 95) und Betriebsrichtlinie RL 99/92/EG (ATEX 137). 

Richtlinien zum Explosionsschutz 

  • ATEX 95 regelt die Beschaffenheit von Geräten. Sie ist die Grundlage für Hersteller von explosionsgeschützten Produkten oder Betriebsmitteln und betrifft damit alle Pumpen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. 
  • ATEX 137 regelt den Umgang mit Explosionsgefahren und ist die Grundlage für die Betreiber explosionsgefährdeter Anlagen. 

Die Einteilung in Gefährdungsklassen und damit Zonen/Kategorien sowie in Explosionsgruppen/Temperaturklassen erfolgt durch genehmigende Stellen wie z. B. die Gewerbeaufsicht oder den Technischen Überwachungsverein (TÜV). 

Die Zonen und Temperaturklassen werden dem Gerätehersteller vom Betreiber angegeben. In der EN 1127-1 wird die Explosionsgefahr nach Zonen und Kategorien bewertet. siehe Abb. 2 Explosionsschutz

Die Angaben der Betriebsgrenzen und der zulässigen Arbeitstemperaturen erfolgt durch den Gerätehersteller z. B. in Form einer Betriebsanleitung und eines technischen Datenblattes. 
siehe Abb. 3 Explosionsschutz

Zündschutzarten sind Konstruktionsprinzipien von explosionsgeschützten Betriebsmitteln zur Vermeidung der Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre. Es gibt sie für elektrische und nicht elektrische Betriebsmittel. siehe Abb. 4 Explosionsschutz

Temperatureinfluss am Beispiel der Pumpe 

Die Antriebe für Blockpumpen müssen bereits für höhere Umgebungstemperaturen ausgelegt sein, da über die Antriebslaterne und Welle die Temperatur des Fördermediums auf den Motor übertragen wird. 

Bleibt der Motor unberücksichtigt, so sind die höchsten Temperaturen im normalen Betriebszustand an der Oberfläche des Pumpengehäuses, an der Wellendichtung und im Bereich der Lager zu erwarten. Die am Pumpengehäuse auftretende Oberflächentemperatur entspricht der Temperatur des Fördermediums. Wird die Pumpe zusätzlich beheizt, so ist der Betreiber der Anlage für die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturklasse sowie der festgelegten Temperatur für das Fördermedium (Arbeitstemperatur) verantwortlich.

  

  

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