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Statement zum möglichen PFAS-Verbot

Datum: Juli 2023

KSB informiert über die Auswirkungen eines generellen PFAS-Verbots

  • Der internationale Pumpen- und Armaturenhersteller KSB wäre von einem generellen Verbot von PFAS-Verbindungen, insbesondere bei der Verwendung als Konstruktionswerkstoff, betroffen. 
  • KSB setzt Konstruktions-Werkstoffe aus langkettigen Polymeren in Produkten zur Anwendung in der pharmazeutischen Industrie, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Öl- und Gasindustrie sowie in der chemischen Industrie und Energiewirtschaft ein.
  • Von einem generellen Verbot wären unter anderem folgende Bauteile direkt betroffen: Gehäusedichtungen (Flachdichtungen, O-Ringe), Wellendichtungen (Gleitringdichtungen, Packungsringe), Gehäuseauskleidungen von Pumpen und Armaturen (z.B. Ringbälge), Kabel für Unterwassermotorpumpen, Gleitlager von Pumpen und Armaturen, elektronische Ausrüstungen für Pumpen und Armaturen.
  • Sollte es zu einem generellen Verbot kommen, wären nach heutigem Stand bis zu 30% der Arbeitsplätze bei KSB bedroht. 
  • Nach heutigem Stand der Technik gibt es keine Alternativstoffe, die in Punkto Widerstandsfähigkeit und damit Langlebigkeit gleichwertig sind. 
  • Das Gefahrenpotential der unterschiedlichen PFAS-Verbindungen muss sowohl in der Herstellung als auch in der Verwendung differenziert betrachtet werden. Konstruktions-Werkstoffe aus langkettigen Polymeren stellen erwiesenermaßen kein relevantes Risiko für Mensch und Umwelt dar. 
  • KSB unterstützt daher klar einen differenzierten Ansatz: Konstruktions-Werkstoffe aus langkettigen Polymeren, die kein relevantes Risiko darstellen, müssen von dem PFAS-Verbot ausgenommen werden.