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Immissionsschutzgesetz

Das Immissionsschutzgesetz steht für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und beide Begriffe sind eine Kurzform für das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es ist ein Gesetz für den Umweltschutz und soll die Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachwerte in Deutschland vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen schützen sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen. 

So sind die Betreiber von Anlagen und Maschinen verpflichtet, die schädlichen Umwelteinwirkungen sowie erhebliche Nachteile und Belästigungen von der Allgemeinheit fernzuhalten. Als Maßstab für die zu treffende Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen gilt der aktuelle, erprobte Stand der Technik. 

Im Rahmen der Kreiselpumpentechnik regelt das Immissionsschutzgesetz die Aussendung von schädlichen Geräuschen und Erschütterungen sowie Fragen bzgl. der zulässigen Erwärmung der natürlichen Gewässer (z. B. bei der Kühlwasserversorgung von Kraftwerken).

  

  

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