Immission
Der Begriff Immission stammt vom lateinischen "immittere" ab und bedeutet hereinschicken. Er bezeichnet juristisch die äußere Einwirkung auf etwas wie die Einwirkung des Lichts oder Geräuschs auf einen Körper.
Der Begriff Immission stammt vom lateinischen "immittere" ab und bedeutet hereinschicken. Er bezeichnet juristisch die äußere Einwirkung auf etwas wie die Einwirkung des Lichts oder Geräuschs auf einen Körper.