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Einbauerklärung

Mit der Neufassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) vom Mai 2006 ersetzt ab dem 29. Dezember 2009 eine Einbauerklärung die Herstellererklärung rechtsverbindlich. Danach muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Inbetriebnahme einer Maschine untersagt ist, solange nicht für alle Komponenten die Konformität mit dieser Richtlinie festgestellt wurde.

  

  

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