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Abnahme

Die Abnahme wird oft auch als Abnahmeversuch bezeichnet. In diesem Zusammenhang ist der Begriff Abnahme im technischen und nicht im rechtlichen Sinne zu verstehen, weshalb auch ein erfolgreich durchgeführter Abnahmeversuch für sich allein noch nicht die Abnahme im rechtlichen Sinne nach § 640 BGB darstellt.

  

  

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