Meldepflichtige Aktiengeschäfte / „Directors’ Dealings“
Aufsichtsräte, Vorstände und bestimmte Führungskräfte der KSB AG unterliegen einer Mitteilungspflicht über Wertpapiergeschäfte mit KSB-Aktien, auch Directors’ Dealings genannt. Dies ist in § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt.
Die Mitteilungspflicht betrifft neben dem genannten Kreis auch ihnen nahestehende Personen. Sie gilt, sobald der Wert der Aktiengeschäfte eine Gesamtsumme von 5.000,00 Euro im Kalenderjahr überschreitet.
Mitteilungen über Geschäfte:
| Transaktion, Datum und Ort | 06.01.2010, Frankfurt |
|---|---|
Meldepflichtige Person: Dr. Hans-Joachim Jacob | |
| Transaktion, Datum und Ort | 22.1.2008, Frankfurt |
|---|---|
Meldepflichtige Person: Dr. Hans-Joachim Jacob | |