Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen und definiert anerkannte Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Die Führung und Kontrolle deutscher börsennotierter Gesellschaften soll durch den Corporate Governance Kodex transparent und nachvollziehbar werden. Das Vertrauen der Investoren, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in börsennotierte Unternehmen soll dadurch gestärkt werden.
In § 161 AktG ist der Deutsche Corporate Governance Kodex gesetzlich verankert. Als börsennotiertes Unternehmen ist KSB dazu verpflichtet, jährlich zu erklären, inwieweit den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde bzw. wird; Abweichungen von den Empfehlungen sind zu begründen.
KSB wendet die Empfehlungen weitgehend an. Dies ist in den nachstehenden Entsprechenserklärungen erläutert.
- Aktuelle Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2011 (PDF, 75 KB)
- Entsprechenserklärung vom 8. Dezember 2010 (PDF, 78 KB)
- Entsprechenserklärung vom 30. März 2010 (PDF, 35 KB)
- Entsprechenserklärung vom 17. Juni 2009 (PDF, 45 KB)
- Entsprechenserklärung vom 16. Dezember 2008 (PDF, 28 KB)
- Entsprechenserklärung vom 12. Dezember 2007 (PDF, 484 KB)
- Entsprechenserklärung vom 14. Dezember 2006 (PDF, 407 KB)
- Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2005 (PDF, 258 KB)
- Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2004 (PDF, 270 KB)
- Entsprechenserklärung vom 19. Dezember 2003 (PDF, 180 KB)
- Entsprechenserklärung vom 19. Dezember 2002 (PDF, 247 KB)